Teilnahmebedingungen

Hinweise und Kursteilnahmebedingungen der Skivereinigung Schleswig-Holstein e.V.

Anmeldungen sind nur gültig über skivereinigung.de oder schriftlich an: Skivereinigung Schleswig-Holstein e.V., Service-Büro: Ohlfeld 5 OT Stubbendorf, 23858 Wesenberg. Teilnahmeberechtigt sind nur Vereinsmitglieder der Skivereinigung Schleswig-Holstein e.V.; der Aufnahmeantrag zur Skivereinigung Schleswig-Holstein e.V. ist zusammen mit einer Kursanmeldung möglich.

Aufgrund ihrer Satzung hat die Skivereinigung Schleswig-Holstein e.V. die Aufgabe, die Förderung und die Pflege des sportlichen Skilaufs durch ihrer Mitglieder zu verwirklichen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe führt sie für ihre Mitglieder in schneesicheren Gebieten gemeinsame Skikurse durch. Vereinsmitglieder können in Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte an diesen Kursen, die auf ehrenamtlicher Grundlage und unter anteiliger Kostenumlage durchgeführt werden, teilnehmen. Die Skikurse werden als »Vereinsfahrt« durchgeführt und sind keine kommerziellen Reiseveranstaltungen. Das Reisevertragsrecht findet daher keine Anwendung.

Mit der Anmeldung ist umgehend eine Anzahlung in Höhe des ausgewiesenen Betrags zu leisten. Die Zahlung des Restbetrages muss spätestens drei Wochen vor Beginn des Skikurses erfolgen, da sonst der Platz an ein anderes Vereinsmitglied vergeben werden kann. Sämtliche Zahlungen sind zu leisten auf das Konto der Skivereinigung Schleswig-Holstein e.V. bei der

Sparkasse zu Lübeck
IBAN: DE87 2305 0101 0012 2516 90

Bei allen Zahlungen bitte die Mitgliedsnummer, den Nachnamen, die Kursnummer und den Kursort angeben.

Ein Rücktritt ist dem Service-Büro schriftlich mitzuteilen. Bei Rücktritt von einem Skikurs bis zu sechs Wochen vor Beginn des Kurses hat der Teilnehmer die der Skivereinigung Schleswig-Holstein e.V. entstandenen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,- pro Person zu tragen. Danach erhöht sich die Bearbeitungsgebühr auf € 100,- pro Person.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt:
€ 30,00 pro Mitglied
€ 25,00 für die/den Ehefrau/mann (nicht Lebensgefährte) / Kind, soweit in häuslicher Gemeinschaft lebend
€ 10,00 pro Kind oder Jugendlicher (bis 18 Jahre)

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres möglich, somit bis zum 31. März!

Bei Jugendkursen sind die Umlagen berechnet unter der Voraussetzung, dass die Jugendmittel vom Land und von den Kreisen in der bisherigen Höhe weiter gewährt werden.
Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anzahlung angenommen.

Skiunterricht: Der Skiunterricht wird ausschließlich von DSV ausgebildeten Übungsleitern durchgeführt, die nach den Richtlinien des Deutschen Skiverbandes ausgebildet und laufend fortgebildet sind.

Haftung: Die Skivereinigung Schleswig-Holstein e.V. haftet ihren Mitgliedern gegenüber nicht für Schäden aus fahrlässigem Verhalten. Dies gilt insbesondere für Schäden, die bei Ausübung der Mitgliedschaftsrechte entstehen, für Schäden aus Unfällen und Diebstählen.

Pass- und Devisenbestimmungen: Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses sein. Für die Einhaltung der Pass- und Devisenbestimmungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

Versicherungsschutz: Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Die Teilnahme an einem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Hier ist auf Unterschiede zwischen »EU-Ländern« und »Nicht-EU-Ländern« zu achten. Bitte schließen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Auslandskrankenversicherung ab! Weiterhin empfehlen wir eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen.

Änderungen aus wichtigem Grund: Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder bestehen anders zwingende Gründe zur Absetzung des Kurses, so besteht die Möglichkeit der Umlegung. Eine Haftung übernimmt die Skivereinigung Schleswig-Holstein e.V. in diesem Falle nicht. Änderungen behält sich die Skivereinigung Schleswig-Holstein e.V. grundsätzlich vor.

Termine: Über die genauen Abfahrtszeiten und alle weiteren Einzelheiten werden die Teilnehmer rechtzeitig mit »Sonderrundschreiben« durch ihren Kursleiter benachrichtigt.

Unterkunft, Eigenanreise und Änderung der Aufenthaltsdauer: Ein Anspruch auf Unterbringung in Einzelzimmern besteht nicht. Eine private Anreise wird bei Busreisen generell nicht erstattet. Bei Bahn- und Flugreisen kann die Erstattung einer Pauschale von bis zu € 100,- gewährt werden, sofern dadurch keine Boni (z.B. Gruppenrabatt) wegfallen. Verlängerungen sowie Verkürzungen der Teilnahmedauer sind privat zu organisieren. In solchen Fällen bleibt die Kursgebühr davon unberührt.

Liftpässe: Die Liftpässe werden für alle Fahrtenteilnehmer vor Ort durch den Fahrtenleiter gekauft. Mögliche Rabatte fließen der Fahrtenkasse zu und sind bereits bei der Kalkulation des Fahrtenpreises berücksichtigt.

Datenschutz: Es gilt die Datenschutzerklärung der SVSH, die unter www.skivereinigung.de/datenschutz eingesehen werden kann.

Unvorhergesehene Ereignisse: Falls im Falle außergewöhnlicher unvorhergesehener Ereignisse (z.B. bei vorzeitiger Schließung der Liftanlagen, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Teilnehmer oder Insolvenzen) die angebotene Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann, ist eine Rückerstattung auf die Teilnahmegebühr abzüglich bereits von der Skivereinigung sowohl geleisteter als auch zugesicherter Zahlungen (z.B. an ein Hotel zu entrichtende Stornierungsgebühren) begrenzt. Auf Verlangen des Teilnehmers werden die entstandenen Kosten nachgewiesen. Zusätzliche Kosten aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. Quarantäne-Unterbringung) sind vom Teilnehmer zu tragen.

Bei Buchung gelten die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen, die unter www.skivereinigung.de/teilnahmebedingungen einsehbar sind.

Stand vom 12.01.2023